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BGH, 25.02.2014 - 1 StR 657/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 356a StPO
Unbegründete Anhörungsrüge - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verletzung rechtlichen Gehörs aufgrund fehlender Begründung eines Revisionsurteils
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Verletzung rechtlichen Gehörs aufgrund fehlender Begründung eines Revisionsurteils - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 496/07
Voraussetzungen der Nachprüfung strafgerichtlicher Entscheidungen durch das …
Auszug aus BGH, 25.02.2014 - 1 StR 657/13
Eine weitere Begründungspflicht für letztinstanzliche, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbare Entscheidungen besteht nicht (vgl. BVerfG NJW 2006, 136; StraFo 2007, 463). - BGH, 05.06.2013 - 1 StR 81/13
Unbegründete Anhörungsrüge
Auszug aus BGH, 25.02.2014 - 1 StR 657/13
Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 5. Juni 2013 - 1 StR 81/13 mwN). - BGH, 03.12.2013 - 1 StR 521/13
Unbegründete Anhörungsrüge
Auszug aus BGH, 25.02.2014 - 1 StR 657/13
Bei diesem Verfahrensgang ergeben sich die für die Zurückweisung des Rechtsmittels maßgeblichen Gründe mit ausreichender Klarheit aus den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils und dem Inhalt der Antragsschrift des Generalbundesanwalts (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 3. Dezember 2013 - 1 StR 521/13 mwN).
- BGH, 02.09.2015 - 1 StR 207/15
Anhörungsrüge
Die für die Zurückweisung des Rechtsmittels maßgeblichen Gründe ergeben sich mit ausreichender Klarheit auch aus dem Inhalt der Antragsschrift des Generalbundesanwalts (st. Rspr.; vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 1. September 2014 - 1 StR 279/14; vom 5. Mai 2014 - 1 StR 82/14; vom 25. Februar 2014 - 1 StR 657/13 und vom 3. Dezember 2013 - 1 StR 521/13). - BGH, 15.09.2015 - 1 StR 307/15
Unbegründete Anhörungsrüge
Die für die Zurückweisung des Rechtsmittels maßgeblichen Gründe ergeben sich mit ausreichender Klarheit auch aus dem Inhalt der Antragsschrift des Generalbundesanwalts (st. Rspr.; vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 1. September 2014 - 1 StR 279/14; vom 5. Mai 2014 - 1 StR 82/14; vom 25. Februar 2014 - 1 StR 657/13 und vom 3. Dezember 2013 - 1 StR 521/13).